Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SHK Gebäudetechnik GmbH
Benninger Str. 5/1, 71691 Freiberg am Neckar Stand: 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen der SHK Gebäudetechnik GmbH in den Bereichen Sanitär-, Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Kälte-, Wärmepumpen-, Reparatur-, Wartungs- und Servicearbeiten. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss & Angebotsbindung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Technische Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder aufgrund Lieferverfügbarkeit erforderlich sind, bleiben vorbehalten, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
3. Leistungsumfang und Nachträge
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist ausschließlich das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung. Nicht vorhersehbare Mehrarbeiten, zusätzliche Materialmengen oder technisch notwendige Anpassungen gelten als Nachträge und sind gesondert zu vergüten.
4. Preise & Preisänderungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Erhöhen oder vermindern sich nach Angebotsabgabe und vor Lieferung nachweislich unsere Material- oder Einkaufspreise um mehr als 5 %, sind wir berechtigt, den Vertragspreis im entsprechenden Verhältnis anzupassen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle bauseitigen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen, insbesondere freien Zugang, Strom- und Wasserversorgung, geeignete Aufstellflächen sowie die Offenlegung vorhandener Leitungen und technischer Anlagen.
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Ausführungsfristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden. Liefer- oder Ausführungsverzögerungen infolge höherer Gewalt, Materialengpässen, behördlicher Maßnahmen oder fehlender Mitwirkung verlängern die Fristen angemessen.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.
Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme oder wird die Leistung in Gebrauch genommen, gilt sie als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Nutzung, fehlende oder nicht fachgerecht durchgeführte Wartung, Eingriffe Dritter, normale Abnutzung, ungeeignete Betriebsbedingungen oder bauseitige Mängel.
9. Technische Auslegung und Anlagenbetrieb
Die technische Auslegung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Gebäudedaten. Für deren Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.
Abweichungen zwischen berechneter und tatsächlicher Heiz-, Kühl- oder Leistungsanforderung stellen keinen Mangel dar, sofern die Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt ist.
10. Fördermittel
Hinweise auf Förderprogramme erfolgen unverbindlich. Die Prüfung der Förderfähigkeit und Antragstellung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Eine Haftung für Nichtbewilligung oder Förderhöhe ist ausgeschlossen.
11. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und eingebaute Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.
13. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Verzugszinsen geltend zu machen.
14. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO nur zur Vertragserfüllung. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
15. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der SHK Gebäudetechnik GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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SHK Gebäudetechnik GmbH
Benninger Str. 5/1 71691 Freiberg am Neckar
(+49) 159 / 014 252 47
info@shkgebaeudetechnik.de
www.shkgebaeudetechnik.de
Geschäftsleitung: Herr Akif Kahraman
Amtsgericht: Stuttgart
HRB: 799588
Steuernr.: 71354/02655
USt-IdNr.: DE454856394
